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Prävention in der kirchlichen Jugendarbeit

Prävention läuft immer mit!

Drei Jugendliche sitzen zusammen und vervollständigen Chomics.
Pinnwand mit der Überschrift "Alles geregelt?", Methode für den Ausbildungsbaustein "Prävention"

Prävention von sexualisierter Gewalt ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Jugendarbeit geworden.

In der Gruppenleiterausbildung werden die Ehrenamtlichen dafür sensibilisiert Grenzen zu schützen. Und es werden Handlungsrichtlinien für den Ernstfall vermittelt, die sowohl die Opfer schützen als auch die ehrenamtlichen Laien nicht überfordern. Die Präventionsbeauftrage des Bistums bietet laufend Schulungen  zur Sensibilisierung für das wichtige Thema an.

Das Bischöfliche Jugendamt trennt in seiner Konzeption die Bereiche Prävention und Intervention:

"In der kirchlichen Jugendarbeit bedeutet der Begriff Intervention bei sexualisierter Gewalt das Einleiten von notwendenden Schritten in einer akuten Problemlage zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Betroffenen werden begleitet und der Kontakt zu geeigneten Fachstellen hergestellt."

Wie funktioniert das? - Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

A5 Briefumschlag mit der Aufschrift "vertraulich"

Wer haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat - auch der Koch beim Zeltlager - braucht seit 2014 eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Diese muss er beim Veranstalter, Träger, für die er tätig ist, vorlegen.

Damit der Schutz der Persönlichkeit gewahrt ist, nimmt nicht der direkte Vorgesetze/Veranstalter/Träger Einsicht in das Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate).

Statt dessen legt man es einer übergeordneten Stelle vor; diese nimmt Einsicht, stellt ggf. die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt sie zusammen mit dem Führungszeugnis wieder an den Antragsteller /die Antragstellerin zurück.

Dieser legt die Bescheinigung bei der Stelle vor, für die er tätig sein wird. Alle fünf Jahre muss dieser Vorgang neu gemacht werden.

Mitarbeiter in der kirchlichen Jugendarbeit können ihr Zeugnis sowohl bei der Stadt als auch beim Bischöflichen Jugendamt und seinen Jugendstellen zur Einsichtnahme vorlegen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns!

Beratungs- und Anlaufstellen

Aktuelle Schulungstermine der Stabsstelle "Kinder- und Jugendschutz" im Bistum Regensburg